Aufgaben
Die Kreishandwerkerschaft ist der Zusammenschluß der Innungen ihres Bezirks. Innungen sind die örtlichen berufsständischen Organisationen.
Die Kreishandwerkerschaft hat im wesentlichen die Aufgabe, die Interessen des selbständigen Handwerks und die gemeinsamen Belange der Handwerksinnungen ihres Bezirks zu vertreten.
Die Arbeit der Kreishandwerkerschaft ist vor allem darauf ausgerichtet, den Innungsorganisationen Unterstützung zu geben.
Zu den Leistungen der Kreishandwerkerschaft gehören u.a.
- die Vertretung der örtlichen Handwerkspolitik und -wirtschaft
- Zusammenarbeit mit Behörden und Einrichtungen der Stadt
- Öffentlichkeitsarbeit
- Informationen zum Wirtschafts-, Handels-, Arbeits- und Wettbewerbsrecht
- Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Organisation der Aus- und Fortbildung- Betreuung der Mitgliedsinnungen
Innungsmitgliedschaft … für eine starke Gemeinschaft
Durch ihre Mitgliedschaft in der Kreishandwerkerschaft vor Ort und durch den Fachverband auf Landesebene profitieren Innungsfachbetriebe doppelt. Nur sie erhalten exklusiv vielfältige Leistungen, die umfangreiche Vorteile bieten:
Beratung und Betreuung |
Aus- und Weiterbildung |
Betriebsberatung Rechtsberatung Prozessvertretung vor Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit günstige Rahmenverträge, z.G. Stromtarife, Versicherungen, Bürgschaften Inkassostelle Unternehmensnachfolgeregelungen Behördenhilfe Altersversorgung |
Betreuung der Lehrlingsausbildung überbetriebliche Unterweisung Zwischen- und Gesellenprüfungen Schlichtung bei Lehrlingsstreitigkeiten Praktikumsvermittlung Berufsinformation Schulungen Seminare Meisterkurse |
Information und Kommunikation |
Veranstaltungen |
Tarifinformation Kalkulationshilfen, Betriebsvergleiche, Informationsrundschreiben, Newsletter, Infomagazine gewerbespezifische Information Internetpräsenz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Handwerkspolitik Bekämpfung der Schwarzarbeit Marketing |
Ausbildungsplatz-Börsen Messen/Ausstellungen Versammlungen/Workshops Informationsreisen Handwerkspolitische Veranstaltungen |
Die Service- und Beratungsleistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten, insbesondere gilt dieses auch für Informationen zu rechtlichen Fragen. Im Einzelfall gewähren wir Zuschüsse zur überbetrieblichen Ausbildung und zu Prüfungsgebühren.
Die Beiträge können als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.
Hier können Sie sich Ihren Mitgliedsantrag ausdrucken!
Innungen der Kreishandwerkerschaft Lübeck
Auf diesen Seiten finden Sie neben der aktuellen Listung unserer Mitglieder.
Tipp: Den Beitrag der Innung können Sie steuerlich absetzen.
Baugewerbe
Weitere Informationen zur Innung des Baugewerbes erhalten Sie über den Link www.bauinnung-luebeck.de .
Bekleidung
Über diesen Link erhalten Sie weitere Information zur Innung des modeschaffenden Handwerks.
Bodenleger
Die Landesinnung Parkett und Fussbodentechnik Nord erreichen Sie über diesen Link!