Herzlich Willkommen auf unseren Internetseiten!
Die Kreishandwerkerschaft Lübeck betreut die ca. 700 Betriebe, die den Innungen des Bezirks angehören.
Im Wesentlichen besteht die Aufgabe der Kreishandwerkerschaft darin, die Interessen des selbständigen Handwerks und die gemeinsamen Belange der Handwerksinnungen ihres Bezirks zu vertreten.
Wir machen uns politisch für Sie stark.
Wir kämpfen gegen die Schattenwirtschaft.
Wir vertreten Ihr Recht.
Wir übernehmen für Sie Inkasso- und Wettbewerbsverfahren.
Wir informieren Sie über neue Entwicklungen.
Wir beraten Sie in Wirtschaft, Recht und Umweltschutz.
Wir kümmern uns um Tarifverträge.
Wir sind immer für Sie da.
Coronavirus Update!
Liebe Kundinnen und Kunden,
liebe Innungsmitglieder,
aufgrund der aktuellen Situation sind auch wir als Körperschaft des öffentlichen
Rechts angehalten den persönlichen Kontakt so gering wie möglich zu halten
und damit eine Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Werfen Sie abzugebende Unterlagen bitte – wenn möglich – in den Briefkasten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass auch wir unseren Beitrag leisten möchten,
um den persönlichen Kontakt in dieser Zeit so gering wie möglich zu halten.
Sollten Sie AU, SP GAP, Feinstaub-Siegel und Plaketten benötigen, geben Sie uns
Ihre Bestellung bitte telefonisch 0451 38959-01 auf oder senden Sie uns eine Mail an
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. Die Plaketten können nach Bestätigung abgeholt werden.
Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung entschieden, dass Schulen und Kitas ab Montag, 16. März, geschlossen bleiben. Die aktuelle Lage hat auch Auswirkungen auf Lehrgänge und Veranstaltungen der Kreishandwerkerschaft Lübeck und der ihr angeschlossenen Innungen.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter den bekannten Telefonnummern
an oder senden Sie uns eine E-Mail an die bekannten E-Mail-Adressen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Kreishandwerkerschaft Lübeck
+++ WICHTIGE INFORMATIONEN +++ Corona
+++ Beschluss ++++
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länderam 19. Januar 2021 PDF
+++ Beschluss +++
Informationen vom "DAS Handwerk" 11.01.2021
Sehr geehrte Mitglieder der Handwerkskammer Lübeck,
wie Sie den Medien sicherlich bereits entnommen haben, haben sich Bund und Länder am 5. Januar 2021 auf eine Verlängerung des Lockdowns geeinigt. Seit heute ist die neue Landesverordnung in Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Was bedeutet das für Sie konkret? Unsere Rechtsexperten haben die Landesverordnung geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass es für die betriebliche Tätigkeit von Handwerksbetrieben keine Änderungen zur letzten Verordnung vom 16. Dezember 2020 gibt. Die geltenden Regelungen haben wir für Sie zum Nachlesen trotzdem noch einmal unten aufgeführt. Die neue Landesverordnung gilt vom 11. Januar bis vorerst zum 31. Januar 2021.
Neue Landesverordnung – Keine Änderungen für die betriebliche Tätigkeit
Dienstleistungen ohne Körperkontakt
Die Erbringung von Dienstleistungen ohne Körperkontakt bleibt unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften unverändert zulässig. Auch Abhol- und Lieferdienste sind als Dienstleistungen zulässig, sofern die Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt.
Dienstleistungen mit Körperkontakt
Wie bereits seit dem 16. Dezember bleiben Dienstleistungen mit Körperkontakt grundsätzlich unzulässig (Friseurhandwerk, Kosmetikgewerbe sowie dekorative Fußpflege). Auch Maß- und Änderungsschneider sind betroffen, soweit am Körper des Kunden Aufmaß genommen wird. Dies betrifft auch Fotografen, sofern kein ausreichender Abstand zum Kunden eingehalten werden kann. Es gilt weiterhin die Ausnahme, dass medizinisch und pflegerisch notwendige Dienstleistungen erlaubt sind. Medizinisch bedingte Dienstleistungen der Gesundheitshandwerke bleiben damit erlaubt. Aber auch pflegerisch notwendige Dienstleistungen sind zulässig, soweit sie erfolgen müssen, weil Personen aufgrund ihrer Hilfsbedürftigkeit die Tätigkeiten nicht selbst durchführen können (zum Beispiel pflegerisch notwendige Fußpflege).
Betriebe mit Ladengeschäft
Für Handwerksbetriebe, die neben ihrer Handwerkstätigkeit auch einen Verkaufsbereich haben (z.B. Fahrrad- und Kfz-Werkstatt, Fotostudio, Goldschmiede, Hörakustiker, Optiker, Orthopädietechniker, Raumausstatter, Uhrmacher), gilt unverändert seit dem 16. Dezember, dass der Verkauf zulässig ist, sofern er vom Umfang her gegenüber der Dienstleistungstätigkeit nur von untergeordneter Bedeutung ist. Sofern der Verkauf nicht von untergeordneter Bedeutung ist, muss das Ladengeschäft für den Verkauf geschlossen bleiben. Möglich bleibt aber die Ausgabe von telefonisch oder elektronisch (Fernabsatz) bestellten Waren, sofern die Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt. Dabei sind die bisher geltenden Hygienevorschriften zu beachten.
Verschärfte Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken
Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig, und zwar unabhängig vom Ort des Treffens.
Hinweis: Die Erbringung einer Dienstleistung durch mehrere Arbeitskollegen ist keine Zusammenkunft zu privaten Zwecken und unterfällt daher nicht der verschärften Kontaktbeschränkungsregel. Für diese Tätigkeiten gelten nur die AHA-AL-Regeln und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sofern sich die Beschäftigten in geschlossenen Räumen aufhalten.
Die Regelungen zur Landesverordnung können Sie im Detail auch noch einmal auf unserer Internetseite nachlesen:
www.hwk-luebeck.de/corona-landesregelungen
Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten
Die Landesregierung hat auch die Quarantäneverordnung angepasst. So wird neben der bereits bestehenden Pflicht zur zehntägigen Quarantäne wieder eine Testpflicht bei der Einreise aus Risikogebieten eingeführt. Reiserückkehrer können sich kostenpflichtig an den Teststationen der Kassenärztlichen Vereinigung testen lassen. Getestet werden kann auch 48 Stunden vor der Einreise. Für die Testpflicht gelten die aus der Quarantänepflicht bekannten Ausnahmen (z.B. "kleiner Grenzverkehr"). Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung (zurzeit noch nicht aktualisiert). Eine Übersicht der Quarantänebestimmungen für in- und ausländische berufliche Rückkehrer nach Schleswig-Holstein finden Sie auch auf unserer Internetseite (bereits in Überarbeitung).
Weitere Infos (Landesregierung): https://bit.ly/2Xudk3U
Weitere Infos (Handwerkskammer): https://bit.ly/2MTHawI
Informationen vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Information Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein 16.11.2020 - PDF
Informationen Bundeskanzlerin am 16. November 2020
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. November 2020 - PDF
Informationen ZDK-Pressemeldung
Quelle:ZDK-Pressemeldung 14.12.2020
Kfz-Werkstätten bleiben geöffnet,
der Autohandel muss schließen
Bonn, 14. Dezember 2020. Nach den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer vom 13. Dezember steht jetzt fest: Die Kfz-Werkstätten bleiben geöffnet, der stationäre Autohandel hingegen muss seine Pforten ab 16. Dezember wieder schließen. „Wir müssen diesen Beschluss angesichts dramatisch hoher Infektionszahlen hinnehmen, auch wenn die Autohäuser sicher nicht zur Ausbreitung der Pandemie beitragen“, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Wie bereits beim Lockdown im Frühjahr sei es schwer vermittelbar, dass quer durch die Autohäuser zwischen Werkstatt und Fahrzeugverkauf wieder Flatterbänder gespannt werden müssten. Durch den neuerlichen Lockdown würden viele Kunden nicht mehr von der bis zum Jahresende befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent profitieren können. Darauf hätten Händler und Kunden vertraut.
ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn weist ergänzend darauf hin, dass vorbehaltlich der Umsetzung der Beschlüsse durch die Bundesländer die Auslieferung bereits verkaufter Fahrzeuge weiterhin zulässig sei, ebenso der Online-Verkauf. „Diese Fahrzeuge müssen nach jetziger Rechtslage zur Wahrung des Mehrwertsteuervorteils bis zum Jahresende ausgeliefert werden“, so Peckruhn. Die Zulassungsstellen dürften deshalb den Lockdown keinesfalls zum Anlass nehmen, ihre Dienste jetzt bis in den Januar hinein drastisch herunterzufahren oder gar einzustellen. Dessen ungeachtet sei es nach Überzeugung von Karpinski und Peckruhn im Interesse von Kunden und Handel dringend erforderlich, die Absenkung der Mehrwertsteuer entweder über das Jahresende hinaus zu verlängern oder zumindest auch dann anwenden zu können, wenn die Ware noch vor dem Stichtag des 1.1.2021 bestellt worden ist, aber erst in 2021 ausgeliefert werden kann. Alternativ sei die mögliche befristete Aussetzung der Anwendung von § 27 Abs. 1 S. 2 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) möglich, wodurch in 2020 geleistete Anzahlungen auch bei Leistungserbringung erst nach dem Jahreswechsel dem niedrigeren Umsatzsteuersatz von 16 Prozent unterworfen bleiben könnten.
Bereits Ende November hatte der ZDK diese Vorschläge in Briefen an die Bundesminister Altmaier und Scholz formuliert. Eine Antwort der Minister stehe noch aus.
Presseinformation vom 05.01.2021 Handwerkskammer Lübeck
Handwerkskammer: Betriebe sind auf zügige Auszahlung finanzieller Hilfen angewiesen
Lübeck/Flensburg, 5. Januar 2021 – Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Schleswig-Holstein, Andreas Katschke:
„Die Verlängerung des Lockdowns, die aus den Verhandlungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bereits bekannt wurde, war nach den Entwicklungen der Pandemie leider zu erwarten. Die weitere Schließung von Salons, Ladengeschäften oder Gastronomiebereichen trifft zahlreiche Handwerksbetriebe sehr hart. Unmittelbar betroffen sind im Handwerk zum Beispiel Friseure und Kosmetiker. Aber es gibt auch viele andere Gewerke wie Gebäudereiniger oder natürlich Handwerksbetriebe mit Ladengeschäften, die durch Corona-Maßnahmen bereits in der Vergangenheit starke Einschränkungen und Umsatzeinbußen in Kauf nehmen mussten. Für sie ist die anhaltende Situation eine weitere enorme Kraftanstrengung.
Umso wichtiger ist deshalb die zügige Auszahlung von finanziellen Hilfen. Für viele Mitgliedsbetriebe ist es inzwischen von existenzieller Bedeutung. Im vergangenen Jahr wurden viele Weichen gestellt, um betroffene Gewerke und Betriebe vor unverschuldeten Liquiditätsengpässen und existenzbedrohenden Wirtschaftslagen zu bewahren. Die Soforthilfe wurde zum Beispiel mit enormem Tempo in die Wege geleitet. Daran sollte nun entschlossen angeknüpft werden, indem die versprochenen Hilfen schnell an die Antragsteller ausgezahlt werden.“
Lübeck Management e.V. 11. Januar 2021:
Corona: Neue Allgemeinverfügungen u.a. Hinweise der Hansestadt Lübeck. Neue Regeln beim Einkaufen und bei der Abholung in der Gastronomie
unsere Corona-Hinweise vom 11. Januar 2021:
- Lübeck verfügt weiterhin Betretungsverbote und Mund-Nasen-Bedeckung. Zwei neue Allgemeinverfügungen, gültig ab 11. Januar 2021
- Weitere Hotline für Corona-Impfung
- Lübecker Bürgerservicebüros öffnen wieder für Terminkunden
- Erreichbarkeiten der Lübecker Stadtverwaltung bis einschließlich 31. Januar 2021.
- Beschränkung "Einkaufen mit nur einer Person je Haushalt" aufgehoben.
- Click & collect, Abhol- und Lieferservices in Gastronomie und Einzelhandel wieder ohne verbindliche Terminvereinbarung möglich. Aber: Betreten der Geschäftsräume jeweils nur für einen Kunden erlaubt!
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+++ WICHTIGE INFORMATIONEN +++ Corona
Autojahr 2020: Autohäuser und Werkstätten im Wechselbad
Kfz-Gewerbe: Bilanz und Ausblick zum Jahreswechsel
Autojahr 2020: Autohäuser und
Werkstätten im Wechselbad
Lübeck, den 03.12.2020. Vom Lockdown im Frühjahr mit stationärem Verkaufsverbot und teilweise geschlossenen Kfz-Zulassungsstellen über Lieferengpässe bei Neuwagen bis hin zum deutlich erhöhten Umweltbonus für E-Fahrzeuge: Das Corona-Jahr 2020 brachte den Kfz-Betrieben ein Wechselbad der Gefühle.
„Solch ein Jahr möchten wir alle nicht noch einmal erleben“, sagt Obermeister Uwe Karbe. Selbst die Werkstätten litten im März und April unter deutlich reduzierter Auslastung, obwohl sie im Lockdown aufgrund ihrer Systemrelevanz weiter geöffnet waren. Ab Juni habe sich die Lage in den Betrieben dann wieder stetig verbessert. Trotzdem sei der im Frühjahr erlittene Rückstand im Kfz-Gewerbe laut Obermeister Karbe bis zum Jahresende nicht mehr aufzuholen.
Viele Betriebe hätten jedoch die Krise als Chance genutzt, um zum Beispiel die Digitalisierung vieler interner Prozesse, aber auch der Kommunikation mit den Kunden weiter voranzutreiben. Wie unverzichtbar der stationäre Autohandel als Schnittstelle zwischen Hersteller und Kunde nach wie vor sei, lasse sich beispielhaft an der stark wachsenden Zahl von Elektro- und Hybridfahrzeugen festmachen. „Hier ist erhöhter Aufwand für grundsätzliche und umfassende Beratung zu leisten, von der Technik über Einsatzzweck und Fördermöglichkeiten der Fahrzeuge bis hin zum Errichten einer entsprechenden Ladeinfrastruktur. Selbst die Nutzung und Abrechnung von öffentlichen Ladestationen steht auf der Agenda. Man sieht: Ohne den Handel ist die Transformation hin zu alternativen Antrieben gar nicht umzusetzen“, betont Obermeister Karbe.
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Mit Elektromobilität allein könnten die Klimaziele jedoch schon aufgrund der nach wie vor längst nicht ausreichenden Ladeinfrastruktur kaum erreicht werden. „Wir brauchen Technologieoffenheit, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken“, so Karbe. „Klimaneutral hergestellte synthetische Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren sowie die Brennstoffzellentechnologie müssen auch aus Kundensicht eine Zukunft haben und stärker gefördert werden.“
Die Corona-Krise habe außerdem deutlich gemacht, wie wertvoll das eigene Auto als geschützter Raum sei. Viele Menschen würden es den öffentlichen Verkehrsmitteln vorziehen aus Angst, sich anzustecken. „Im eigenen Auto fühlen wir uns sicher. Das ist eine gute Botschaft für unsere Branche.“
Für das kommende Jahr erhofft sich der Obermeister die langsame Rückkehr zu normalen Verhältnissen. „Durch vermutlich bald zugelassene Impfstoffe und dann hoffentlich Schritt für Schritt gelockerte Restriktionen geht es wieder zurück in ein normales Leben. Das wird sich positiv auf die Wirtschaft allgemein und damit auch auf das Kfz-Gewerbe auswirken.“
Sorgen macht Obermeister Karbe die nach wie vor unbefriedigende Situation der Kfz-Zulassungsstelle in Lübeck mit Warte- und Bearbeitungszeiten. Insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden „Mehrwertsteuer-Endspurt“ zum Jahresende appelliert er an die Behörde, die Kfz-Zulassung auch vom 28. bis 30. Dezember möglich zu machen. Denn nur die Kunden, deren neues Fahrzeug noch in diesem Jahr zugelassen werde, könnten von der bis 31.12.2020 befristeten Mehrwertsteuersenkung profitieren.
Schiedsrichter Gagelmann spricht zum Thema „Teamplaying“ beim Neujahrsempfang der Kreishandwerkerschaft Lübeck
Peter Gagelmann war am 31. Januar der Ehrengast beim Neujahrsempfang der Kreishandwerkerschaft Lübeck.
Vor mehr als 200 Gästen aus Politik, Verwaltung, Handel, Versicherung und den Innungsbetrieben sprach der ehemalige Bundesliga und Europaliga Schiedsrichter zu den Herausforderungen und Schwierigkeiten seines Berufsstandes.
Dabei halfen kleine Spielszenen aus ehemaligen Bundesliga Spielen den anwesenden Gästen den geschulten Blickwinkel eines Bundesliga Schiedsrichters zu erläutern. Mittels gelber und roter Karten mussten die anwesenden Gäste im Saal entscheiden wie jetzt die Entscheidung des Schiedsrichters hätte ausfallen müssen. Dabei lag mancher Anwesender dann am Ende weit neben der Musterlösung. Den anwesenden Handwerkern erläuterte Gagelmann dann auch noch wie die Arbeit eines Schiedsrichterteams im Stadion so funktioniert.
Am Ende des Vortrag fasste Kreishandwerksmeister Carsten Groth noch einmal zusammen. Nur die Leistung eines Teams vor Ort, egal ob im Stadion oder auf der Baustelle ist ein Garant für die gute Leistung.
Einer eingespielten Mannschaft, auch am dem Bau, kann dann nichts passieren. Es kommt eben auf das Teamplaying an.
Der Präsident der Handwerkskammer Lübeck, Ralf Stamer verwies in seinen Grußworten noch einmal auf die gute konjunkturelle Auslastung der Mitgliedsbetriebe.
Ein Umstand den das Handwerk immer wieder verteidigen muss. Dieser ist nur mit einer sehr guten fachlichen Leistung der Betriebe vor Ort zu erzielen. Dabei hilft auch die deutsche Meisterpflicht, die ja zum Glück durch Beschlüsse der Bundesregierung auf weitere zusätzliche Handwerke ausgedehnt wurde. Außerdem wurde die jetzige Meisterausbildung der akademischen Ausbildung gleich gestellt.
Alles Erfolge die das Handwerk in Deutschland sehr begrüßt. Nun geht es darum den Facharbeitermangel und den Mangel an Auszubildenden zu bekämpfen.
Bürgermeister Lindenau stellte die Erfolge seiner bisherigen Arbeit als Bürgermeister vor. Die derzeit laufenden Bauunterhaltungs- und Infrastrukturmaßnahmen tragen aus seiner Sicht dazu bei die Stadt wieder fit für die Zukunft zu machen.
An diesen Aktionen ist auch das Lübecker Handwerk mit seinen Innungsbetrieben maßgeblich beteiligt.