Herzlich Willkommen auf unseren Internetseiten!
Die Kreishandwerkerschaft Lübeck betreut die ca. 700 Betriebe, die den Innungen des Bezirks angehören.
Im Wesentlichen besteht die Aufgabe der Kreishandwerkerschaft darin, die Interessen des selbständigen Handwerks und die gemeinsamen Belange der Handwerksinnungen ihres Bezirks zu vertreten.
Wir machen uns politisch für Sie stark.
Wir kämpfen gegen die Schattenwirtschaft.
Wir vertreten Ihr Recht.
Wir übernehmen für Sie Inkasso- und Wettbewerbsverfahren.
Wir informieren Sie über neue Entwicklungen.
Wir beraten Sie in Wirtschaft, Recht und Umweltschutz.
Wir kümmern uns um Tarifverträge.
Wir sind immer für Sie da.
Coronavirus Update!
Liebe Kundinnen und Kunden,
liebe Innungsmitglieder,
aufgrund der aktuellen Situation sind auch wir als Körperschaft des öffentlichen
Rechts angehalten den persönlichen Kontakt so gering wie möglich zu halten
und damit eine Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Werfen Sie abzugebende Unterlagen bitte – wenn möglich – in den Briefkasten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass auch wir unseren Beitrag leisten möchten,
um den persönlichen Kontakt in dieser Zeit so gering wie möglich zu halten.
Sollten Sie AU, SP GAP, Feinstaub-Siegel und Plaketten benötigen, geben Sie uns
Ihre Bestellung bitte telefonisch 0451 38959-01 auf oder senden Sie uns eine Mail an
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. Die Plaketten können nach Bestätigung abgeholt werden.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter den bekannten Telefonnummern
an oder senden Sie uns eine E-Mail an die bekannten E-Mail-Adressen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Kreishandwerkerschaft Lübeck
+++ Corona - Allgemeinverfügung LÜBECK +++
Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus - Link PDF
+++ Handwerkskammer Lübeck +++
Sehr geehrte Mitglieder der Handwerkskammer Lübeck,
in unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie über die wichtigsten aktuellen Themen für Handwerksbetriebe zur Corona-Pandemie informieren.
Änderungen der Landesverordnung in Kraft getreten
In Schleswig Holstein sind mit Wirkung vom 11. und 12. April 2021 einige Änderungen der aktuellen Landesverordnung in Kraft getreten. Die geänderte Verordnung gilt zunächst bis zum 9. Mai 2021. Für Handwerksbetriebe bleiben die bisherigen Regelungen inhaltlich bestehen. Änderungen gibt es bei den Regelungen für die Außengastronomie. Folgende Beschlüsse wurden getroffen:
Außengastronomie
Der Betrieb von Gaststätten außerhalb geschlossener Räume ist mit vorheriger Terminreservierung und sofern die Gäste auf festen Plätzen sitzen ab Montag, 12.04.2021, wieder erlaubt. Allerdings gilt diese Regelung aufgrund des 100er-Erlasses des Landes (über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner) nur für Kreise und kreisfreie Städte mit einer stabilen Inzidenz unter 100. Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich dabei nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen – demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben, und die Abstände müssen in allen Bereichen gewährleistet sein. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen. Die Landesregierung rät dazu, vor dem Besuch der Außengastronomie Schnell- oder Selbsttests zu nutzen, auch wenn diese nicht verpflichtend sind. Alkohol darf bis 21 Uhr ausgeschenkt werden. Ab 50 Gästen im gesamten Bereich der Außengastronomie muss das Hygienekonzept beim zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Modellprojekte
Die Gesundheitsämter können für Modellprojekte in Tourismus, Sport und Kultur mit strengen Schutzvorkehrungen und Testkonzepten (zeitlich befristet und räumlich abgrenzbar) Ausnahmen von den derzeitigen Regeln zulassen. Voraussetzung sind die Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums und eine wissenschaftliche Begleitung.
Alkoholverbot
Künftig legen die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte Bereiche und Zeiten fest, in denen das bisherige Alkoholverbot in der Öffentlichkeit aufrechterhalten bleibt.
Maskenpflicht
Verstöße gegen die Tragepflicht einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung sind künftig auch ohne wiederholte Aufforderung durch eine Ordnungskraft Ordnungswidrigkeiten.
Attest für Befreiung von Maskenpflicht
Die Landesregierung kündigt an, dass Personen, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, demnächst ein ärztliches Attest vorlegen werden müssen. Die Attestpflicht soll zeitnah eingeführt werden, Betroffene sollten bei ihrem Arzt / ihrer Ärztin schon jetzt eine entsprechende Bescheinigung anfordern.
Alle aktuellen Regelungen können Sie bei Bedarf auf unserer Internetseite noch einmal nachlesen:
www.hwk-luebeck.de/corona-landesregelungen
Regionale Einschränkungen in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten weiter möglich
Weiterhin entscheidet die Landesregierung an jedem Mittwoch für die darauf folgende Woche über eventuelle Einschränkungen in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten. Dabei sind die 7-Tage-Inzidenzen von 50 beziehungsweise 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den einzelnen Kreisen ausschlaggebend. Eine Übersicht über die Regelungen in dieser Woche in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein. Unser Rat und unsere dringende Bitte ist, sich dort aktuell über die Situation in Ihrem Kreis zu informieren.
Zur Übersicht: https://bit.ly/2O2GDcN
Eigenkapitalzuschuss für besonders stark von der Corona-Krise betroffene Betriebe
Besonders stark von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffene Betriebe können zusätzlich zur Überbrückungshilfe III einen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021. Weitere Details und Informationen zum Antragsverfahren sollen zeitnah im Portal des Bundes veröffentlicht werden.
Mehr lesen: www.hwk-luebeck.de/corona-finanzielle-hilfen
Aktualisierte „Corona-Dokumentation" für spätere steuerliche Betriebsprüfungen
In Zeiten der Corona-Pandemie werden Betriebe mit zahlreichen behördlichen Auflagen konfrontiert, die sich auf den Betriebsablauf und die Möglichkeiten der Einnahmenerzielung auswirken. Wird die Buchführung in einigen Jahren im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung auf ihre Ordnungsmäßigkeit überprüft, könnte es zu vermehrten Rückfragen der Finanzbehörden zu den Auswirkungen der staatlichen Corona-Bestimmungen kommen. Daher ist die Nachvollziehbarkeit der Aufzeichnungen gerade in Corona-Zeiten wichtig. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat hierzu sein 2020 erstelltes Muster für eine „Corona-Dokumentation" aktualisiert.
Mehr lesen: www.hwk-luebeck.de/corona-finanzielle-hilfen
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Ihre
Handwerkskammer Lübeck
Kreishandwerkerschaft Lübeck startet Lehrstellenbörse mit der Aktion „Finde Deinen Job 2021“
Die Kreishandwerkerschaft Lübeck hat in Schirmherrschaft mit Stadtpräsidenten Klaus Puschaddel in Zusammenarbeit mit dem Schulamt der Hansestadt Lübeck, der Handwerkskammer Lübeck und der Joachim Herz Stiftung Lübeck, ihre diesjährige Ausbildungsplatzkampagne für Lübeck gestartet.
Der Verlag Schmidt–Römhild hat die insgesamt 5.000 Broschüren gedruckt die Ende März 2021 in 29 Lübecker Schulen verteilt werden. Empfänger sind die die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen aller allgemeinbildenden Schulen.
Ziel der Aktion ist es auf leicht verständliche Art und Weise auf den Kanälen der Jugendlichen die Vorteile einer Ausbildung im Handwerk zu erklären. Kreishandwerksmeister Groth und Stadtpräsident Puschaddel verwiesen beide darauf, daß die Broschüre leicht verständlich in der Sprache der heutigen Jugend gestaltet wurde. Die Schülerinnen und Schüler müssen jetzt nur noch die Ausbildungsplätze in den Betrieben abfragen.
https://www.finde-deinen-job.jetzt/
Zusätzliche Broschüren in Printform für Schulen und Ausbildungsträger können über die Kreishandwerkerschaft Lübeck unter
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abgefragt werden, soweit noch vorhanden.
Schiedsrichter Gagelmann spricht zum Thema „Teamplaying“ beim Neujahrsempfang der Kreishandwerkerschaft Lübeck
Peter Gagelmann war am 31. Januar der Ehrengast beim Neujahrsempfang der Kreishandwerkerschaft Lübeck.
Vor mehr als 200 Gästen aus Politik, Verwaltung, Handel, Versicherung und den Innungsbetrieben sprach der ehemalige Bundesliga und Europaliga Schiedsrichter zu den Herausforderungen und Schwierigkeiten seines Berufsstandes.
Dabei halfen kleine Spielszenen aus ehemaligen Bundesliga Spielen den anwesenden Gästen den geschulten Blickwinkel eines Bundesliga Schiedsrichters zu erläutern. Mittels gelber und roter Karten mussten die anwesenden Gäste im Saal entscheiden wie jetzt die Entscheidung des Schiedsrichters hätte ausfallen müssen. Dabei lag mancher Anwesender dann am Ende weit neben der Musterlösung. Den anwesenden Handwerkern erläuterte Gagelmann dann auch noch wie die Arbeit eines Schiedsrichterteams im Stadion so funktioniert.
Am Ende des Vortrag fasste Kreishandwerksmeister Carsten Groth noch einmal zusammen. Nur die Leistung eines Teams vor Ort, egal ob im Stadion oder auf der Baustelle ist ein Garant für die gute Leistung.
Einer eingespielten Mannschaft, auch am dem Bau, kann dann nichts passieren. Es kommt eben auf das Teamplaying an.
Der Präsident der Handwerkskammer Lübeck, Ralf Stamer verwies in seinen Grußworten noch einmal auf die gute konjunkturelle Auslastung der Mitgliedsbetriebe.
Ein Umstand den das Handwerk immer wieder verteidigen muss. Dieser ist nur mit einer sehr guten fachlichen Leistung der Betriebe vor Ort zu erzielen. Dabei hilft auch die deutsche Meisterpflicht, die ja zum Glück durch Beschlüsse der Bundesregierung auf weitere zusätzliche Handwerke ausgedehnt wurde. Außerdem wurde die jetzige Meisterausbildung der akademischen Ausbildung gleich gestellt.
Alles Erfolge die das Handwerk in Deutschland sehr begrüßt. Nun geht es darum den Facharbeitermangel und den Mangel an Auszubildenden zu bekämpfen.
Bürgermeister Lindenau stellte die Erfolge seiner bisherigen Arbeit als Bürgermeister vor. Die derzeit laufenden Bauunterhaltungs- und Infrastrukturmaßnahmen tragen aus seiner Sicht dazu bei die Stadt wieder fit für die Zukunft zu machen.
An diesen Aktionen ist auch das Lübecker Handwerk mit seinen Innungsbetrieben maßgeblich beteiligt.